Übersicht über unsere Schachtdeckelheber
Auszug aus den Unfall-Verhütungs-Vorschriften: UVV § 34 (2) |
Zum sicheren Abheben und Wiedereinsetzen von Schachtabdeckungen müssen vom Unternehmer geeignete Werkzeuge zur Verfügung gestellt und von den Versicherten benutzt werden. |






















